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§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge können wir innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen. Mündliche oder per Telefax erteilte Aufträge werden erst verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung des Auftrages begonnen oder die Ware mit Rechnung an den Kunden versandt wurde. Sofern der Vertrag über das Internet abgeschlossen wird, verschafft der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefähiger Form zu speichern. Weitergehende Pflichten nach § 312 e BGB werden hiermit ausgeschlossen. Wir behalten uns vor und der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass wir Auskünfte über seine Bonität und seine wirtschaftlichen Verhältnisse einholen. Im Falle einer negativen Bonitätsprüfung behalten wir uns vor, den Auftrag nicht auszuführen.
(2) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten. Mit Ausnahme von Geschäftsführern und Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die Übermittlung per Telefax, im Übrigen ist die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausreichend.
(3) Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung (zB. Gebrauchswerte, Toleranzen und technische Daten) sowie die Darstellungen derselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt; produktionstechnische Veränderungen bleiben vorbehalten. Die Angaben sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen. Wir sind berechtigt, vom Auftrag abweichend veränderte oder angepasste Produkte zu liefern, sofern deren Eigenschaften die gewünschte Verwendung nicht in erheblichem Maße beeinträchtigt.
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