|
(5) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist unsere Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf einen Betrag (entsprechend der derzeitigen Deckungssumme seiner Produkthaftpflichtversicherung oder Haftpflichtversicherung) beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
(6) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
(7) Soweit wir technische Auskünfte geben oder beratend tätig werden und diese Auskünfte oder Beratungen nicht zu dem von uns geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(8) Die Einschränkungen dieses § 8 AGB gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(9) Alle Ansprüche im Sinne dieses § 8 AGB verjähren ein Jahr nach der schadensverursachenden Handlung, ausgenommen deliktische Ansprüche.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag und im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält. Wir dürfen zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, bis alle Forderungen, die wir gegen den Kunden in Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen (insbesondere Arbeits- und Anfahrtskosten) nachträglich erwerben, ausgeglichen sind.
|