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§11 Reparaturen
Reparaturen und Umbauten von Geräten werden zu folgenden Bedingungen durchgeführt:
1.An- und Abreisezeiten, Wartezeiten und die Arbeitszeit für die Reparaturtätigkeit wird in Rechnung gestellt.
2.Pkw-Fahrtkosten werden berechnet.
3.Nebenkosten, eventuell notwendige Telefonate, Fernschreibkosten etc. werden in angefallener Höhe berechnet.
4.Soweit Reparaturen und Umbauten nicht in der normalen Arbeitszeit der Techniker durchgeführt werden, müssen die entsprechenden Überstunden bzw. Nacht- und Feiertagszuschläge berechnet werden.
5.Benötigtes Montagematerial und eventuell speziell angefertigte Sonderteile werden berechnet. Dies gilt auch bei der Montage neuer Geräte, bei denen kostenlose Aufstellung zugesagt ist. Ebenso werden Ersatzteile berechnet.
6.Für hilfsweise zur Verfügung gestellte Geräte wird eine Mietgebühr berechnet. Der Eigentumsvorbehalt (§9) bezieht sich auch auf alle vorstehend genannten Reparaturleistungen sowie die erforderlichen Arbeits- und Anfahrtskosten.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist nach unserer Wahl Leipzig oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen uns ist Leipzig ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
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