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(5) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird oder der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung in nicht unerheblicher Höhe in Verzug gerät. Im letztgenannten Fall sind wir zudem berechtigt, sämtlichen Forderungen sofort fällig zu stellen.

(6) Im Falle einer Stornierung des Auftrages sind wir berechtigt, den Käufer mit sämtlichen Kosten zu belasten, die durch die Stornierung entstehen. Dies gilt insbesondere für Kosten, die uns durch Vorlieferanten entstehen, aber auch für die eigenen Kosten. Rücksendungen von Waren, die mangelfrei sind, dürfen nur mit ausdrücklichem Einverständnis frachtfrei an unser Lager erfolgen. Für die entstandenen Kosten wird eine Bearbeitungspauschale bis zu 10% des Warenwertes, mindestens aber EUR 12,00 zzgl. MwSt. berechnet.

(7) Der Kunde hat kein allgemeines Umtauschrecht. Ist im Individualfall eine Rückgabe vereinbart, erfolgt die Rücksendung auf Gefahr und Kosten des Kunden. Nach Eingang und Prüfung der Ware erteilen wir eine Rechnungsgutschrift in Höhe von max. 90 % des Lieferpreises für die original verpackten und unbeschädigten Waren.
Verpflichtungen unsererseits, Veranstaltungen, Workshops und sonstige Dienstleistungen durchzuführen, können nicht entsprechend eines Umtausches vorab rückabgewickelt werden.

§ 4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung von erforderlichen Unterlagen und einer ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Pflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsverbindung auch aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

(3) Wir können – unbeschadet der Rechte aus Verzug des Auftraggebers – vom diesem eine Verlängerung von Lieferfristen oder eine Verschiebung von Lieferterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.

 



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